Als Wirtschaftsunternehmen sehen wir es als unsere Pflicht an, moralisch richtig und verantwortungsbewusst zu handeln.
Damit einhergehend haben wir einen Meldeprozess entwickelt, über den interne und externe Personen auf Missstände bei The Creative Club hinweisen können.
Der Prozess entspricht der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 und damit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Das HinSchG regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Geschützt werden weiterhin Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Den vollständigen Gesetzestext findest du unter https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html.
Ergänzend haben wir mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Ausgestaltung des Meldeverfahrens geschlossen.
Welche Art Missstände können darüber gemeldet werden?
Um ein paar Beispiele zu nennen:
- Steuerbetrug, Geldwäsche, Korruption
- Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen
- Verstoß gegen Produkt- und Verkehrssicherheit
- Gefährdung der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit
- Verstoß gegen Verbraucher- und Datenschutz
- Sexuelle Belästigung, Mobbing, Gewalt
- Diskriminierung
Es geht also um Missstände, die gegen das EU-Recht verstoßen, und/oder schwerwiegendes Fehlverhalten bzw. eine Straftat darstellen.
Es ist dabei nicht erforderlich, dass du die Verstöße beweisen kannst. Entscheidend ist, dass du zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen musst, dass der mitgeteilte Sachverhalt wahr ist. Nicht geschützt sind daher Hinweise, die nachweislich wider besseres Wissen oder missbräuchlich abgegeben wurden.
Es geht dabei nicht um persönliches Feedback oder Fragen zu unseren Produkten oder dem Bestellprozess. Dafür steht unser Kundenservice gern zur Verfügung. Auch Feedback zu einer Partnerschaft/Zusammenarbeit oder dem Beschäftigungsverhältnis sollte direkt bei der Kontaktperson bzw. der Führungskraft platziert werden.
Wer kann einen Missstand melden?
Die hinweisgebende Person kann zu einer internen oder externen Anspruchsgruppe von The Creative Club gehören. Das sind beispielsweise Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Lieferanten oder Journalist*innen.
Wie läuft der Meldeprozess ab?
Wir haben zwei Meldekanäle installiert, über die der Hinweis eingereicht werden kann:
1. Schriftlich per Post an die untenstehende Adresse und auf Wunsch mit Kontaktdaten, um über den Prozess auf dem Laufenden gehalten zu werden.
The Creative Club
z.Hd. Saskia Bormann / Lisa Ulsamer
Osterbrooksweg 35-45
22896 Schenefeld
2. Mündlich in einem Termin mit Saskia Bormann oder Lisa Ulsamer
Auch über das Bundesamt für Justiz kann eine Meldung abgegeben werden. Dadurch wird keiner der von uns aufgestellten Meldekanäle verwendet.
Sobald uns ein Hinweis über einen dieser Wege erreicht, gehen wir umgehend in die Prüfung und Auswertung des Hinweises. Dazu gehört auch alle Informationen genauestens zu dokumentieren und die entsprechenden Verantwortlichen zu involvieren.
Sofern wir die Kontaktdaten der hinweisgebenden Person haben, informieren wir diese über den Verlauf und zum Ergebnis bzw. den Maßnahmen.
Sollten personenbezogenen Daten vorliegen, werden diese gemäß § 10 HinSchG iVm Art. 6 oder 9 DSGVO und der Datenschutzpolitik von The Creative Club verarbeitet, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften über personenbezogene Daten zu gewährleisten. Unsere Datenschutzrichtlinien können hier im Detail eingesehen werden.
Die Untersuchungen werden unabhängig und unparteilich durchgeführt.
Bleibt die hinweisgebende Person anonym?
Die Meldung kann per Post anonym eingereicht werden. Wir weisen dabei jedoch darauf hin, dass wir die hinweisgebende Person dann nicht über den Prüfungsprozess und das Ergebnis informieren können.
- Wir möchten betonen, dass Meldungen strikt vertraulich, professionell und zeitnah bearbeitet werden. Die hinweisgebende Person kann sich sicher sein, dass sie bzw. er in keiner Form für die Meldung belangt wird.